Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung

Die Abrechnung unserer Leistungen ist möglich über sämtliche Pflegekassen – als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherungen – oder auch privat. Sie müssen nicht Mitglied werden, um unsere Angebote zu nutzen.

Wir übernehmen für Sie die direkte Abrechnung mit den Pflegekassen.

Liegt noch kein Pflegegrad (früher: Pflegestufe) vor, kümmern wir uns in Ihrem Namen um die Beantragung und um eventuelle Widerspruchsverfahren.

Wir beraten Sie gern persönlich zur Finanzierung Ihrer individuell benötigten Hilfen.
Ihre Ansprechpartner

Der Soziale Betreuungsdienst Wesertal erbringt Sachleistungen für Menschen mit einer Pflegestufe, deren Grundpflege sichergestellt ist (nach § 125 SGB XI).

Der Soziale Senioren Dienst ist eine gemeinnützige Einrichtung der Altenhilfe (Finanzamt Hameln). So können wir unser anerkannt niedrigschwelliges Betreuungsangebot nach § 45 b SGB XI zu erschwinglichen Preisen ermöglichen – mit Angestellten und ehrenamtlichen Helfern/-innen.

Bei Verhinderung der Pflegeperson ist die Abrechnung der Betreuung oder Begleitung nach § 39 SGB XI möglich.

Darüber hinaus erbringen wir zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dafür stehen Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 (früher Pflegestufe von O bis III) seit Januar 2017 pro Monat 125 Euro zu.