Was gehört zu welchem Pflegegrad?

Wissen Sie schon, welche Leistungen Sie bei welchem Pflegegrad beanspruchen können und wer was bezahlt?

Hat man einen Pflegegrad, ist es nicht leicht, den passenden Pflegedienst zu finden.
Zudem bedeutet es erst mal einen ziemlichen Papierkrieg.
Dabei müssen Sie die wichtigste Frage meist schnell klären und entscheiden:

Welche Anträge muss ich stellen – und an wen?

Wer übernimmt welche Kosten?

Kann ich zu Hause wohnen bleiben?

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?

Wer erbringt welche Leistung? Was übernehmen Angehörige, Freunde oder Nachbarn – und was macht der Pflegedienst?

Statt sich durch den Dschungel der Paragrafen zu wühlen, rufen Sie uns einfach an. Wir kennen uns bestens aus, was man in welchem Fall beanspruchen kann und wer einem dabei helfen kann. Wir kennen die vielen unterschiedlichen Möglichkeiten, wie Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen.

Wir beraten Sie in allen Fragen. Unverbindlich und kostenlos.

Auch beim Ausfüllen der Formulare und Einreichen der Anträge unterstützen wir Sie persönlich.

Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung

Die Abrechnung unserer Leistungen ist möglich über sämtliche Pflegekassen – als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherungen – oder auch privat. Sie müssen nicht Mitglied werden, um unsere Angebote zu nutzen.

Wir übernehmen für Sie die direkte Abrechnung mit den Pflegekassen.

Liegt noch kein Pflegegrad vor, kümmern wir uns in Ihrem Namen um die Beantragung und um eventuelle Widerspruchsverfahren.

Wir beraten Sie gern persönlich zur Finanzierung Ihrer individuell benötigten Hilfen.
Ihre Ansprechpartner

Der Soziale Betreuungsdienst Wesertal erbringt Sachleistungen für Menschen mit einem Pflegegrad, deren Grundpflege sichergestellt ist (nach § 125 SGB XI).

Der Soziale Senioren Dienst ist eine gemeinnützige Einrichtung der Altenhilfe (Finanzamt Hameln). So können wir unser anerkannt niedrigschwelliges Betreuungsangebot nach § 45 b SGB XI zu erschwinglichen Preisen ermöglichen – mit Angestellten und ehrenamtlichen Helfern/-innen.

Bei Verhinderung der Pflegeperson ist die Abrechnung der Betreuung oder Begleitung nach § 39 SGB XI möglich.

Darüber hinaus erbringen wir zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dafür stehen Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 (früher Pflegestufe von O bis III) seit 2017 pro Monat 125 Euro zu.