Abrechnungsdetails für die Pflegekassen

Der Soziale Senioren Dienst darf Betreuungsleistungen abrechnen.
Der Soziale Senioren Dienst ist ein niederschwelliges Betreuungsangebot nach § 45 SGB XI, zugelassen und gefördert vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Familie etc.

Der Soziale Betreuungsdienst Wesertal darf Sachleistungen zu 100 Prozent abrechnen.
Der Soziale Betreuungsdienst Wesertal ist ein Modellprojekt des Spitzenverbandes der gesetzlichen Pflegeversicherungen und als solcher ein Betreuungsdienst nach § 125 SGB XI.